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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma:

Bartels Media GmbH
Fleischstraße 17
54290 Trier
Deutschland

(nachfolgend: "BARTELS MEDIA") an bzw. gegenüber Anwendern (nachfolgend ANWENDER).

Allgemeines

Für Käufe im Onlineshop ist der externe Wiederverkäufer PayPro Global Ihr Vertragspartner.

BARTELS MEDIA liefert ausschließlich an Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, die mit Vertragsschluss bestätigen, als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu handeln.

Diese Bedingungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und BARTELS MEDIA in Bezug auf Ihren Kauf von Produkten oder Dienstleistungen; sie ersetzen alle früheren Zusicherungen, Vereinbarungen oder Bedingungen, die durch Handelsgepflogenheiten oder Brauch impliziert sind. Keine Ergänzung oder Änderung dieser Bedingungen ist BARTELS MEDIA gegenüber durchsetzbar, sofern sie nicht schriftlich vorliegt und von BARTELS MEDIA unterzeichnet ist. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des ANWENDERS erkennt BARTELS MEDIA nicht an.

Software von BARTELS MEDIA kann mittels kostenloser Testversionen (kostenfreie Testsoftware) unverbindlich vor Kaufabschluss getestet werden. Die in der jeweils aktuellsten Version der Software enthaltenen Funktionen beschreiben den Leistungsumfang exklusiv. Abweichende oder frühere Beschreibungen und/oder Veröffentlichungen gelten nicht als Beschreibung des Leistungsumfangs.

Angebot und Vertragsschluss

Angebote von BARTELS MEDIA sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – 30 Tage ab Angebotserstellungsdatum verbindlich und danach unverbindlich.

Fehler und Irrtum sind bei der Angebotserstellung vorbehalten. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der Bestätigung durch BARTELS MEDIA.

Softwarelieferung

Nach Zahlungseingang werden Lizenzschlüssel per Email geliefert, mit der die Software über eine Internetverbindung freigeschaltet wird.

Eine gekaufte Lizenz beinhaltet eine Wartungslaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Kaufdatum und endend am Ende des Monats des Folgejahrs.

Wartung umfasst Softwareaktualisierungen ("Updates") und auch neue Hauptversionen, die während der Wartungslaufzeit veröffentlicht werden. Die Wartung beinhaltet keine Schulung, Installation oder Programmierungsberatung.

WICHTIG: Der ANWENDER ist verantwortlich für die lokale Sicherung der Programminstallationsdateien für zukünftige Installationszwecke nach Ablauf der Wartungslaufzeit. BARTELS MEDIA bietet kein Download-Archiv älterer Softwareversionen.

Updates aktualisieren möglicherweise die Datendateistruktur zwecks Unterstützung neuer Funktionen. Dadurch können diese aktualisierten Dateien mit früheren Softwareversionen inkompatibel werden.

Bei einer Wartungsverlängerung, bzw. Erwerb einer kostenpflichtigen neuen Version (Upgrades) erhält der ANWENDER neue Lizenzschlüssel. Die zur Wartungsverlängerung einzureichenden Alt-Lizenzschlüssel werden mit Lieferung der neuen Lizenzschlüssel ungültig.

Von BARTELS MEDIA angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

Für den Fall, daß ein vereinbarter Liefertermin von BARTELS MEDIA um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der ANWENDER berechtigt, BARTELS MEDIA eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Wenn diese überschritten ist, kann der ANWENDER den Auftrag stornieren.

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von BARTELS MEDIA nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei BARTELS MEDIA, den Lieferanten von BARTELS MEDIA oder deren Unterlieferanten.

Zahlung und Fristen

Der Kaufpreis ist sofort bei Abschluss des Vertrages fällig. BARTELS MEDIA behält sich die Lieferung und/oder eine jederzeitige Sperrung der Lizenzschlüssel und/oder Gewährung des Nutzungsrechts an der Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Die Lizenz ist kein Abonnement und beinhaltet keine automatisch wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung.

Nutzungsrechte

Pro Lizenz erwirbt der ANWENDER ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an der lizenzierten Software.

Lizenzierung

Bei der Bereitstellung kostenfreier Software von BARTELS MEDIA handelt es sich um Demo-Versionen, die nur zu Anschauungszwecken und zum Test der Software im Rahmen eines reinen Gefälligkeitsverhältnisses bereit gestellt werden. Diese ist ausschließlich bei rein privater Nutzung (während der Nutzung wird keine Vergütung, Gehalt, Einkommen erzielt) kostenlos. Die kostenlose Freeware kann Funktions-/Nutzungseinschränkungen aufweisen.

Definition "Benutzername": Bei Verwendung mit Microsoft Windows ist der Benutzername der Windows Benutzername (dies ist nicht der Microsoft Accountname!). Auf einem Mac ist der Benutzername der Mac Accountname (dies ist nicht der Anmeldename). Der von der Software herangezogene Benutzername kann im Dialogfenster "Über PhraseExpress/ShareMouse/Macro Recorder" eingesehen werden. Wird ein Rechner mit gleichen Benutzernamen von mehreren Personen genutzt, ist eine separate Lizenz pro Person erforderlich.

Optionale KI-Funktionen in der Software sind lediglich eine Schnittstelle zu lokal betriebenen oder externen cloudbasierten KI-Diensten, die nicht von BARTELS MEDIA betrieben werden. Diese KI-Dienste sind nicht Bestandteil der Leistungen von BARTELS MEDIA, sind gegebenenfalls kostenpflichtig und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Der ANWENDER nutzt diese eigenverantwortlich.

Macro Recorder für Windows und Mac

Die Software kann auf eine der folgenden Arten lizenziert werden:

  • Verwendung auf einem USB Stick: Pro USB Stick ist jeweils eine Lizenz erforderlich.
  • Verwendung als Einzelplatzinstallation: Eine Lizenz kann auf bis zu drei Rechnern vom gleichen ANWENDER genutzt werden, der auf allen Rechnern den gleichen Benutzernamen verwendet.

PhraseExpress für Windows und Mac

Die Software kann auf eine der folgenden Arten lizenziert werden:

  • Verwendung auf einem USB Stick: Pro USB Stick ist jeweils eine Lizenz erforderlich.
  • Verwendung als Einzelplatzinstallation: Eine Lizenz kann auf bis zu drei Rechnern vom gleichen ANWENDER genutzt werden, der auf allen Rechnern den gleichen Benutzernamen verwendet.
  • Verwendung der Software mit einem SQL/PhraseExpress Server: Eine Lizenz ist für jede Benutzeranmeldung am Server erforderlich. Je nach Art der Lizenz ist das Nutzungsrecht als „Named User Lizenz“ oder „Concurrent User Lizenz“ ausgestaltet, d.h. bei einer „Named User Lizenz“ belegt ein namentlich benannter dauerhaft eine Lizenz während bei einer „Concurrent User Lizenz“ die jeweilige Lizenz nach Beendigung der Nutzungshandlung unverzüglich freigegeben wird, so dass sich eine unbestimmte Anzahl von Nutzern die vorhandenen Lizenzen teilen können. Der PhraseExpress SQL Client Manager ist im Kaufpreis der Client-Lizenzen enthalten.

    Eine Offline-Lizenzierung ist ab 10 Professional/Enterprise Edition Lizenzen erhältlich, die keine Internetverbindung erfordert. BARTELS MEDIA generiert hierzu spezielle Lizenzschlüssel, die für eine spezifische Hardware ID gültig sind, die von der Betriebssysteminstallation abhängt. Bei einem Wechsel der Hardware müssen jeweils neue Offline-Lizenzschlüssel generiert werden. Eine Freischaltung ist kostenlos. Innerhalb der Wartungslaufzeit sind maximal zwei weitere Bereitstellungen von Offline-Lizenzschlüsseln möglich, die jeweils ein Serviceticket kosten.

PhraseExpress für iPhone/iPad

PhraseExpress v3 für iOS ist Freeware für privaten und kommerziellen Gebrauch und wird exklusiv von Apple im iTunes AppStore vertrieben und unter deren Bestimmungen lizenziert.

ShareMouse für Windows und Mac

Pro Rechnergruppe, auf dem ShareMouse betrieben wird, ist jeweils eine Lizenz erforderlich. Nur ein einzelner Rechner innerhalb eines Rechnerverbundes wird mit einem Lizenzschlüssel lizenziert.

Lizenzierungsbeispiele:

  • Wenn drei Rechner zusammen mit ShareMouse in einem einzelnen Rechnerverbund genutzt werden, dann ist eine einzelne Lizenz erforderlich.
  • Wenn je zehn Rechner aufgeteilt in drei Rechnerverbunden (Arbeitsplätzen) genutzt werden, sind drei Lizenzen erforderlich (je eine Lizenz pro Rechnerverbund).
  • Wenn ein Rechner abwechselnd in verschiedenen Rechnerverbunden genutzt wird (zum Beispiel entweder im Büro oder zuhause), ist eine einzelne Lizenz für diesen Rechner erforderlich.

Mouse Recorder

Mouse Recorder ist Freeware für privaten und kommerziellen Gebrauch.

Preise

Preisangaben verstehen sich – soweit nicht anders angegeben - in Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Gewährleistung

Die Software ist nicht für den Einsatz in lebens-, gesundheits- oder sicherheitskritischen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, in denen ein Ausfall, Fehler oder eine Fehlfunktion der Software zu Tod, Körperverletzung oder erheblichen Sach-, Umwelt- oder Vermögensschäden führen kann. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, der Einsatz in Leitständen, Steuerungs- und Überwachungssystemen, industriellen Maschinen- oder Anlagensteuerungen, Verkehrsleitsystemen, Medizinprodukten, kerntechnischen Anlagen, der Luft- und Raumfahrt, militärischen Systemen sowie vergleichbaren Anwendungen („Sicherheitskritische Umgebungen“). Der ANWENDER darf die Software in Sicherheitskritischen Umgebungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bartels Media einsetzen und hat angemessene Schutzmaßnahmen und Redundanzen zu implementieren. Ein Einsatz ohne Zustimmung stellt eine wesentliche Vertragspflichtverletzung dar und berechtigt Bartels Media, den Zugang zur Software zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Der ANWENDER wird Bartels Media von Ansprüchen Dritter freistellen und schadlos halten, die aus einem solchen Einsatz entstehen, soweit diese durch den ANWENDER verursacht wurden. Jeder Einsatz der Software in Sicherheitskritischen Umgebungen erfolgt ausschließlich auf Risiko des ANWENDERS.

Der ANWENDER verpflichtet sich zu regelmäßigen Datensicherungen, um Schaden aus Datenverlust zu vermeiden. Die angebotene Software ist kein Datenarchiv/Dokumentenmanagementsystem. Der ANWENDER verpflichtet sich, mit der Software verarbeitete Daten zusätzlich separat zu speichern.

Mängelansprüche des ANWENDERS setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Software in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist und die erkennbaren Mängel gegenüber BARTELS MEDIA angezeigt hat. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige in Textform.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des ANWENDERS beträgt 12 Monate und beginnt mit der Bereitstellung des/der Lizenzschlüssel(s). Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der ANWENDER an der Software ohne ausdrückliche Genehmigung von BARTELS MEDIA Änderungen vornimmt, oder wenn das Fehlerbild in einer anderen als in der spezifizierten Softwareumgebung auftritt, es sei denn, der ANWENDER weist nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

Die Gewährleistung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung des ANWENDERS, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. BARTELS MEDIA gibt in der Produktbeschreibung an, welche Betriebssysteme für die jeweilige Softwareversion geeignet sind.

BARTELS MEDIA sichert zu, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den ANWENDER keine Rechte Dritter entgegenstehen.

BARTELS MEDIA übernimmt für kostenlos bereitgestellte Software (Freeware, Beta-/Test-/Demoversionen) keine Gewährleistung. Die Haftung von BARTELS MEDIA bei der Nutzung kostenfreier Testsoftware ist gem. untenstehender Haftungsbeschränkungen eingeschränkt.

Haftung

BARTELS MEDIA schließt – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – jegliche Haftung für kostenfreie Testsoftware aus. Kostenfreie Testsoftware und mit ihr zusammen gelieferte Dateien werden - so wie sie sind - von BARTELS MEDIA zur reinen Evaluierung in nicht kritischen Testumgebungen zur Verfügung gestellt. BARTELS MEDIA rät vom Einsatz von Testsoftware, "Betaversionen" und "Veröffentlichungskandidaten" in Produktivumgebungen ab. Der ANWENDER erwirbt durch die Nutzung kostenfreier Testsoftware keine Ansprüche hinsichtlich des Funktionsumfanges, der Eigenschaften oder der Brauchbarkeit der kostenfreien Testsoftware zu irgendeinem Zweck gegen BARTELS MEDIA. Testsoftware ist nicht fehlertolerant und sollte keinesfalls in einer IT-Umgebung eingesetzt werden, die den Einsatz fehlertoleranter Software erfordert. Alle Risiken der Nutzung kostenfreier Testsoftware von BARTELS MEDIA liegen bei dem ANWENDER.

BARTELS MEDIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ANWENDER regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von BARTELS MEDIA der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den ANWENDER eingetreten wäre.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), es sei denn, der Mangel war bekannt.

BARTELS MEDIA übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der durch die KI generierten Inhalte ("Output"). Der ANWENDER ist allein verantwortlich für die Prüfung und Verwendung des Outputs. Der ANWENDER stellt BARTELS MEDIA von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung des generierten Outputs durch den ANWENDER entstehen (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße).

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BARTELS MEDIA.

Weiterer Umfang der Rechteeinräumung

BARTELS MEDIA behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte.

Der ANWENDER darf die Software nicht verändern, dekompilieren, entschlüsseln, disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder versuchen, den Quellcode der Software zu rekonstruieren oder die Software in anderer Weise auf eine von Menschen lesbare Form zurückzuführen; oder technische Schutzmaßnahmen im Produkt umgehen oder ein Verfahren zu deren Umgehung zur Verfügung stellen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach § 69e UrhG, entgegenstehen. Lizenzhinweise für nicht erworbene Funktionen dürfen nicht umgangen oder automatisiert bedient werden.

Geheimhaltung

Die Software enthält Bestandteile (z. B. Algorithmen, Kommandozeilenparameter oder Steuerbefehle), die BARTELS MEDIA als vertrauliche Informationen behandelt; es handelt sich dabei um Betriebsgeheimnisse von BARTELS MEDIA.

Der ANWENDER hat übermittelte Lizenzschlüssel, Steuerbefehle oder Kommandozeilenparameter vertraulich zu behandeln und eine Offenlegung solcher vertraulichen Aspekte zu verhindern. Eine Veröffentlichung der Lizenzschlüssel berechtigt BARTELS MEDIA zur Sperrung der Lizenzschlüssel und/oder zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der ANWENDER ist nicht berechtigt, mit BARTELS MEDIA geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit BARTELS MEDIA geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von BARTELS MEDIA ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Online-Streitbeilegung

BARTELS MEDIA liefert nicht direkt an Verbraucher und nimmt daher nicht daran teil. BARTELS MEDIA weist ungeachtet dessen vorsorglich auf die, für Unternehmen, die Verbraucher beliefern, verpflichtende Information über die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU) Nr. 524/2013 hin:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Verschiedenes

Der Anwender verzichtet auf das Verlangen zur Bestätigung der Echtheit und/oder Richtigkeit der ausgestellten Lieferantenerklärungen/Langzeit-Lieferantenerklärungen bei der zuständigen Zollstelle ein Auskunftsblatt INF 4 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.

Verkaufsaktionen

Verkaufsaktionen gelten für eine einzelne, neue Lizenz des beworbenen Produkts (bzw. dessen beworbene Varianten) für einen einzelnen ANWENDER, technisch identifiziert über die Emailadresse. Der Aktionszeitraum kann zur Berücksichtigung verschiedener internationaler Zeitzonen vor oder nach dem beworbenen Aktionsdatum liegen. Nach Ablauf des Aktionszeitraums können keine Rabattansprüche mehr geltend gemacht werden. Der Rabatt wird automatisch im Bestellprozess abgezogen oder durch Eingabe eines hierfür vorgesehenen Aktionscodes gewährt. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen, Verlängerungen, Mengenrabatten, Wiederverkäuferkonditionen oder individuell vereinbarten Preisen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, automatisierte Bestellvorgänge oder technische Fehler behält sich BARTELS MEDIA vor, Bestellungen zu stornieren oder Teilnehmer auszuschließen. BARTELS MEDIA behält sich vor, die Aktion aus wichtigen Gründen, einschließlich technischer Probleme, Systemausfälle oder rechtlicher Anforderungen, zu ändern oder vorzeitig zu beenden. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

Beratungsdienstleistungen

Der ANWENDER ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.

Installation, Schulung und Einweisung durch BARTELS MEDIA wird auf freiwilliger Basis gewährt, gehört aber nicht zum verbindlich zugesichertem Leistungsumfang, es sei denn es liegt eine explizite Vereinbarung hinsichtlich der zu erbringenden Schulungsleistungen vor.

Beratungs-/Schulungsverträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. BARTELS MEDIA bemüht sich mit ihren Möglichkeiten nach bestem Wissen zur Erreichung der gewünschten Ziele, schuldet aber kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden auf Grund geltender Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.

Die Vergütung für Beratungsdienstleistungen ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des ANWENDERS von BARTELS MEDIA anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Terminabsagen/-verschiebungen seitens des ANWENDERS werden Stornogebühren für die An-/Abreise und Unterkunft in Rechnung gestellt, sofern tatsächlich Kosten angefallen sind.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Trier, sofern der ANWENDER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Von diesen AGB existieren verschiedene Sprachversionen. Im Falle einer Abweichung zwischen den Sprachversionen hat die deutschsprachige Fassung Vorrang.